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   SG Oldenburg, 22.06.2004 - S 5 RA 75/03   

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SG Oldenburg, 22.06.2004 - S 5 RA 75/03 (https://dejure.org/2004,20072)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 22.06.2004 - S 5 RA 75/03 (https://dejure.org/2004,20072)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - S 5 RA 75/03 (https://dejure.org/2004,20072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 SGB VI; § 102 Abs. 2 SGB VI; § 101 Abs. 1 SGB VI; § 66 SGB I
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Lumbalsyndrom mit einer fortgeschrittenen Fassettengelenksarthrose in den unteren beiden Segmenten der Lendenwirbelsäule, einem Cervicobrachialsyndrom, einer Periarthropathia tendopathica der Schultergelenke; Möglichkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Lumbalsyndrom mit einer fortgeschrittenen Fassettengelenksarthrose in den unteren beiden Segmenten der Lendenwirbelsäule, einem Cervicobrachialsyndrom, einer Periarthropathia tendopathica der Schultergelenke; Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus SG Oldenburg, 22.06.2004 - S 5 RA 75/03
    Das Bundessozialgericht hatte im Urteil vom 12.09.1990 Az. 5 RJ 88/89 über einen Fall zu entscheiden, in dem festgestellt worden war, dass sich der Leidenszustand der damaligen Klägerin innerhalb von 3 bis 4 Wochen bessern lasse, sobald Behandlungen eingeleitet würden.
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus SG Oldenburg, 22.06.2004 - S 5 RA 75/03
    Allein die Behandlungsfähigkeit einer Gesundheitsstörung steht der Annahme einer rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht entgegen (vgl. Kasseler Kommentar Nießel § 43 SGB VI Anm. 21; BSG in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 22.08.1974 - 8 RU 222/73

    Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Abgrenzung

    Auszug aus SG Oldenburg, 22.06.2004 - S 5 RA 75/03
    Wie bei allen anderen körperlichen Erkrankungen ist auch bei psychischen Erkrankungen stets davon auszugehen, dass daraus eine Rentenberechtigung erwachsen kann, wenn ein zumindest vorläufiger Dauerzustand dadurch erreicht ist, dass die leistungseinschränkende Erwerbsminderung über einen Zeitraum von 6 Monaten bereits besteht oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie selbst unter Behandlung über einen solchen Zeitraum hinaus bestehen wird (vgl. BSG vom 22.08.1974 Az. 8 RU 222/73 in SozR 2200 § 580 Nr. 1).
  • SG Dresden, 27.09.2019 - S 4 R 876/18

    Erwerbsminderungsrente auch bei fehlender Behandlung einer psychischen Erkrankung

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 28. März 2017 - L 2 R 415/14 - Rn. 64, zitiert nach juris), des Sozialgerichts Nordhausen (Urteil vom 27.07.2017 - S 20 R 1861/13, Urteil vom 10.04.2018 - S 3 R 2035/16), des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 22.02.2017 - S 31 R 5160/14) und des Sozialgerichts Oldenburg (Urteil vom 22.06.2004 - S 5 RA 75/03) an.
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